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AGB

GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Von diesen oder der
schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters abweichende oder ergänzende Absprachen
sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.

A. MIETPREIS / ZAHLUNG
 

1. GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG berechnet alle vom Kunden gemieteten Artikel,
unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von dem Beginn der Übernahme der Artikel bis zur
Rückgabe. Soweit nicht ausdrücklich anders im Vertrag vereinbart, gilt der angegebene Mietpreis
für jeweils eine Mieteinheit von drei Tagen. Erhält GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG
die gemieteten Artikel nicht fristgerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis
automatisch bis zur Rückgabe. Dabei wird der erste Verlängerungstag mit 25 % Aufschlag und
jeder weitere mit 15 % Aufschlag auf die Grundmiete berechnet. Weitergehender Schadenersatz
bleibt durch GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG vorbehalten, insbesondere für den
Fall dass die Ware zum vereinbarten Rückgabetermin anderweitig benötigt wird. Unberührt
bleiben rechtzeitige vorherige Individualabsprachen zu einer Verlängerung der Mietzeit, diese
sind jeweils aufgrund gesonderter Vereinbarung mit GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co.
KG möglich.

 

2. Die Zahlung des Bruttorechnungsbetrag hat durch den Kunden – kostenfrei für GADS
Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG – zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen. GADS
Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG ist berechtigt, von der Anlieferung abzusehen, wenn bei
Anlieferung seitens des Kunden die Zahlung des Mietpreises nicht geleistet /sichergestellt ist.
3. Einseitige Stornierungen durch den Kunden entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung
des vereinbarten Mietpreises, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit GADS

Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG vereinbart wird. Entsprechendes gilt für Teilmengen-
Stornos des Kunden gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang.

B. LIEFERUNG / TRANSPORT
 

1. Der Transport durch GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG umfasst die Anlieferung und
Abholung bis zur/ab der ersten verschließbaren Tür. Die Transportkosten der jeweiligen Lieferung

werden ab Lager Mülheim/Ruhr berechnet. Nicht zum vertragsgemäßen Transport gehören Auf-
und Abbau sowie das Verbringen und Einsammeln der gemieteten Artikel; dies ist ausschließlich

Sache und Verantwortungsbereich des Kunden. Diese zusätzlichen Leistungen erbringt GADS
Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG nur im Falle einer gesonderten Vereinbarung gegen eine
besondere Berechnung.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Gegenstände sofort nach Anlieferung auf
Ordnungsmäßigkeit und richtige Menge der Lieferung zu überprüfen. Beanstandungen müssen
durch den Kunden nach Übernahme unverzüglich schriftlich gegenüber GADS
Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG – unter detaillierter Angabe der Art der Mängel und der
bemängelten Stückzahl – geltend gemacht werden. Andernfalls sind Einwendungen des Kunden
ausgeschlossen. Reklamationen schieben die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht auf.

 

3. Bei Rückgabe ist das Leergut durch den Kunden – entsprechend der Anlieferung –
zurückzuüberstellen. Es besteht die Verpflichtung des Kunden, die von GADS

Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG gelieferten Gegenstände – entsprechend der Lieferung
zusammengestellt und abgepackt – transportfertig zur Abholung bereitzuhalten. Für einen
etwaigen Fehlbestand und/oder Fehlmengenbestand sowie Beschädigungen an der Ware haftet
der Kunde, soweit er nicht fehlendes Verschulden nachweist. Im Falle der Fehlmengenhaftung
und/oder sonstiger Haftung des Kunden für Ersatzbestände ist der objektive
Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Ein Abzug neu für alt ist ausgeschlossen. Die
Fehlmengenhaftung umfasst sämtliche Liefergegenstände, Materialien und Verpackungen
einschließlich Kunstoffeinsätze, Behältnisse und sonstige etwaige mitgelieferten
Transporthilfsmittel.

C. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


1. Der Mietpreis einschließlich der Transportkosten ist bei Übernahme der Ware durch den

Kunden bar netto fällig; die GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG-
Auslieferungsfahrer/innen sind entsprechend inkassobevollmächtigt. GADS

Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, bei Übergabe der vom Kunden
gemieteten Artikel eine angemessene Kaution zu fordern, die bei vertragsmäßiger Rückgabe der
Artikel rückerstattet wird. Für den Fall der Nichtleistung vor Mietbeginn wird auf das
Zurückbehaltungsrecht in A2. verwiesen.

 

2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit der Kunde spätestens 8 Tage nach Anlieferung nicht den
offenen Rechnungsbetrag geleistet hat, tritt Verzug mit den gesetzlichen Verzugsfolgen,
insbesondere Verpflichtung des Kunden zur Leistung der gesetzlichen Verzugszinsen – das sind
zur Zeit 5 % über Basiszins, wenn der Kunde Verbraucher ist, ansonsten 8 % über Basiszins –
gem. § 288 BGB ein.

D. EIGENTUMSVORBEHALT / HAFTUNG / ZUSATZKOSTEN
 

1. Die gemieteten Artikel bleiben Eigentum von GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KGund
sind im Rahmen der vertragsgerechten Nutzung pfleglich zu behandeln. Die Rücknahme durch
GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG erfolgt stets unter Vorbehalt der Geltendmachung
von Ersatz für beschädigte oder sonst nicht vertragsmäßig zurückgegebene Gegenstände; der
Kunde haftet für alle an den von GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG gemieteten Artikel
zwischen Übernahme und Rückgabe entstehenden Schäden. Die exakten Bruchmengen können
erst nach Abschluss des vollständigen Reinigungsvorgangs ermittelt werden. Fehlende oder
beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis berechnet,
soweit eine Reparatur möglich und für den Geschäftsbetrieb GADS Veranstaltungsgruppe GmbH
& Co. KG zumutbar ist. Die jeweils aktuellen Ersatzpreise können bei GADS
Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG angefordert werden. Der Mieter muss das Mietobjekt auf
Verlangen gegen die durch GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG anzugebenden Risiken
versichern und während des Mietzeitraums versichert halten.

 

2. Eine Haftung seitens GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG für Sachschäden des
Kunden ist stets in der Höhe auf den Wert des Auftragsumfangs beschränkt, soweit nicht eine
vorsätzliche oder grobe fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG besteht.

 

3. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für
das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne schriftliche Zustimmung von
GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden.
Wenn GADS Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG dem Mieter die schriftliche Zustimmung
erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert
verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und
Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

 

4. Informationspflicht des Mieters
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
• das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der
Warenübergabe),
• das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
• das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist,
• das Mietobjekt zu Schaden gekommen ist und repariert werden muss.

E. FOTOS
 

1. Fotos die in Katalogen, Broschüren, Mailings und auch auf der Internetseite von GADS
Veranstaltungsgruppe GmbH & Co. KG verwendet werden, können von der Wirklichkeit
abweichen. Optische Abweichungen sind kein Reklamationsgrund.

F. GÜLTIGKEIT DER BESTIMMUNGEN / Zuständiges Gericht
 

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die
Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Es gilt dann eine wirksame
Ersatzregelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Bestimmung
möglichst nahe kommt eventuelle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am
Niederlassungsort des Vermieters unterbreitet.

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+49 170 5797657

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